Was kostet die anwaltliche Betreuung? Für viele ist dies eine wichtige Frage.

 

Meine Gebühren werden  nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet.

Entscheidend für die Gebühren ist immer der jeweilige Streitwert. Davon hängt dann ab, 

wie hoch die Anwaltskosten ausfallen. Rufen Sie mich gerne an, ich gebe Ihnen hier Auskunft.

 

Sie verdienen nicht viel und können sich keinen Anwalt leisten?

 

Ist der Geldbeutel eng, so besteht die Möglichkeit, Kostenbeihilfe durch die Staatskasse zu beantragen. Für eine Beratung gibt es die sog. Beratungshilfe. Diese muss beim Gericht vor dem Gang zum Anwalt beantragt werden. Wichtig ist, ihre Einkommensnachweise zur Antragstellung mitzunehmen.Die Antragsstelle händigt Ihnen einen Berechtigungsschein aus, der dem Anwalt zusammen mit einem Eigenanteil von EUR 15,- übergeben werden muss.

Geht es um ein streitiges Verfahren, d. h. sie werden verklagt oder möchten klagen, so können Sie Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe beantragen.

 

Einen Download des Prozesskostenhilfeformulars  finden Sie hier.

 

 

Download
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe
zp1a.pdf
Adobe Acrobat Dokument 1.3 MB